Viele Anbieter weisen ihren Kundinnen bzw. Kunden nur eine private IP-Adresse zu. Das kann allerdings dazu führen, dass bestimmte Services bzw. Dienste nicht mehr nutzbar sind. Aufgrund von rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union sind Anbieter allerdings dazu verpflichtet – zumindest auf Nachfrage – kostenfrei öffentliche (dynamische) IP-Adressen zuzuweisen. Dabei hat es sich um eine IPv4-Adresse zu handeln. Die Zuweisung einer IPv6-Adresse ist nicht ausreichend. Es gibt allerdings keine rechtliche Verpflichtung einen Internetzugang über IPv6 bereitzustellen. Das Recht auf eine öffentliche IP-Adresse bezieht sich daher aktuell nur auf IPv4.
Sie haben allerdings kein Recht auf eine kostenfreie fixe IP-Adresse, die Ihnen dauerhaft zugewiesen ist. Ein Anbieter kann Ihnen beim Aufbau einer neuen Internetverbindung eine neue IP-Adresse zuweisen.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang aber auch unsere FAQ „Zwangstrennung – Darf mein Anbieter in regelmäßigen Abständen meine Internetverbindung trennen?“