Fair Use Policy bedeutet, dass der Anbieter Einschränkungen für Roaming zu nationalen Konditionen vorsehen kann:
1) Vereinfacht gesagt kann Ihr Anbieter von Ihnen einen Nachweis verlangen, dass Sie in dem Land, in dem Sie den Mobilfunk-Vertrag haben oder abschließen wollen, z.B. den Lebensmittelpunkt haben. Das kann zum Beispiel geschehen durch Nachweis einer Vollzeitbeschäftigung, Vorweisen eines Meldezettels etc. Wenn Ihr Anbieter einen solchen Nachweis verlangt und Sie ihn nicht erbringen, dann kann der Anbieter von Ihnen Roamingaufschläge verlangen (und zwar sowohl für Sprach-Roaming als auch für Roaming-SMS und Roaming-Datendienste).
2) Außerdem haben Anbieter die Möglichkeit, in einem vorgegebenen Rahmen Limits für Datenroaming vorzusehen. Werden diese Limits überschritten, darf der Anbieter ebenfalls Roamingaufschläge verlangen. Näheres dazu finden Sie in diesem Dokument „Roam like at Home“ – Die EU-Roaming-Regelungen im Detail.
3) Der Anbieter darf über einen Zeitraum von mindestens vier Monaten folgende Kriterien beobachten:
Falls diese Kriterien erfüllt sind und die Kundin bzw. der Kunde darauf aufmerksam gemacht wurde, hat diese bzw. dieser zwei Wochen Zeit, das Nutzungsverhalten zu ändern (z.B. durch überwiegende Inlands-Nutzung oder Inlands-Aufenthalt). Tut sie bzw. er das nicht, dann kann der Anbieter Roamingaufschläge verrechnen.
Die Details der Fair Use Policy legt jeder Anbieter im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten (wie oben beschrieben) selbst fest. Der Anbieter muss neue Kundinnen und Kunden bei Abschluss des Vertrages auch über die Fair Use Policy aufklären. Die Fair Use Policy muss zudem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden sein, inklusive Informationen, wie der Anbieter die Einhaltung kontrolliert und wie er Beschwerden zur Fair Use Policy handhabt.