Die Regelungen betreffend geografische Rufnummern sind in den §§ 49 - 54 der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009 (KEM-V 2009) zu finden.
Geografische Rufnummern dienen gemäß § 49 KEM-V 2009 der Adressierung ortsfester Netzabschlusspunkte in Ortsnetzen. Das von der RTR-GmbH erstellte Positionspapier betreffend die Zulässigkeit der Nutzung einer Cloud-Telefonanlage im Zusammenhang mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen steht auf dieser Seite zum Download bereit.