Die Kosten für die Zuteilung und Nutzung von Frequenzen bestehen aus einmaligen Gebühren bzw. Entgelten und laufenden - für den Zeitraum der Nutzung - zu entrichtenden Gebühren.
Im Fall der Zuteilung über ein Auswahlverfahren durch die Telekom Control Kommission sind Zuteilungsentgelte zu entrichten. Diese können beispielsweise in einem wettbewerbsorientierten Auswahlverfahren (Auktion) ermittelt werden. In allen anderen Fällen sind Zuteilungsgebühren zu entrichten.
Neben den Gebühren, die anlässlich der Zuteilung von Frequenzen anfallen, sind vom Zuteilungsinhaber auch laufende Gebühren zu entrichten (Frequenznutzungsgebühr). Diese Gebühren werden von den Fernmeldebehörden vorgeschrieben.
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