Grundsätzlich dürfen Frequenzen erst genutzt werden, nachdem sie entweder durch die Fernmeldebehörde oder die Regulierungsbehörde zugeteilt wurden. In einzelnen Frequenzbereichen ist allerdings keine Frequenzzuteilung erforderlich, diese Frequenzen dürfen von jedermann genutzt werden (z.B. WLAN-Frequenzen im Bereich 2,4 und 5 GHz. Dabei sind jedoch die entsprechenden
Nutzungsbedingungen einzuhalten. In diesen Frequenzbereichen gibt es allerdings keinen Schutz vor Störungen, die trotz Einhaltung der Nutzungsbedingungen durch Mitbewerber entstehen können.