Gemäß § 16 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2021 wird veröffentlicht:
Telekom-Control-Kommission, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Österreich, Fax: +43 1 58058 9191
Zur Vergabe gelangen Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 3600 MHz und 26 GHz.
Interessenten für eine Frequenzzuteilung können die Ausschreibungsunterlagen (ohne elektronische Anhänge) bei der TKK anfordern. Voraussetzung für die Ausfolgung (Mo - Fr 10-12 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) ist die Zahlung eines Kostenersatzes in Höhe von Euro 300,-. Bei einer brieflichen Übersendung ist dieser Kostenersatz vorab auf das Konto der RTR-GmbH, bei der UniCredit Bank Austria AG, IBAN AT45 1200 0006 9617 0109 und BIC BKAUATWW, zu überweisen. Voraussetzung für die Ausfolgung bzw. briefliche Übersendung ist weiters, dass der Interessent Name, Anschrift und Telefonnummer angibt.
Der Frequenzzuteilungsantrag muss bis 12. Februar 2024, 12:00 Uhr (Ortszeit) bei der TKK einlangen. Bezüglich der Modalitäten wird auf die Ausschreibungsunterlagen (Kapitel 7.4) verwiesen.
Die Ausschreibungsunterlagen werden auf dieser Seite veröffentlicht. Anhang G kann mit einer gängigen GIS-Software (zum Beispiel dem kostenlosenQgis) betrachtet werden.