Die Auktion erfolgte in Form eines "offenen aufsteigenden simultanen Mehrrundenverfahrens".
Im ersten Abschnitt gelangten 8 Frequenzpakete mit einer Ausstattung zwischen 2x1,2 MHz und 2x8 MHz zur Versteigerung. Die maximale Zahl an Frequenzpaketen, die ein Bieter erwerben durfte, ergab sich aus der beantragten Biet-berechtigung, wobei jene Bieter die zu diesem Zeitpunkt bereits über eine Konzession zur Erbringung von Mobilfunkdiensten der 2. Generation verfügten nicht mehr als die Hälfte der gesamten Bietberechtigung beantragen durften (vgl. Kapitel 3.4 der Ausschreibungsunterlage). Ein zweiter Abschnitt war nicht notwendig.
Dieser hätte nur dann stattgefunden, wenn keiner der Bieter das Frequenzpaket Nr. 2 (2x8 MHz) erworben hätte. In diesem Fall wäre das Frequenzpaket Nr. 2 auf 3 Frequenzpakete aufgeteilt und zusammen mit den anderen nicht zugeteilten Frequenzpaketen nochmals zur Versteigerung gelangt.
Die von der Telekom-Control-Kommission beschlossene Verfahrensanordnung zur Auktion steht hier zum Download bereit.