Die Auktion erfolgte in Form eines "offenen aufsteigenden simultanen Mehrrundenverfahrens" mit zwei Abschnitten.
Im ersten Abschnitt gelangten 12 Frequenzpakete zu je ca. 2x5 MHz aus dem gepaarten Bereich zur Versteigerung. Um nicht aus dem Vergabeverfahren auszuscheiden, musste ein Bieter in diesem Abschnitt mindestens 2 Frequenzpakete ersteigern. Die maximale Zahl an Frequenzpaketen, die ein Bieter in diesem Abschnitt ersteigern durfte, ergab sich aus dem Antrag, wobei für den ersten Abschnitt nicht mehr als 3 Frequenzpakete beantragt werden durften.
Teilnahmeberechtigt für den zweiten Abschnitt waren jene Bieter, die Frequenzpakete für den zweiten Abschnitt des Auktionsverfahrens beantragt und im ersten Abschnitt zumindest zwei Frequenzpakete ersteigert hatten. Im zweiten Abschnitt gelangten 5 Frequenzpakete zu je ca. 5 MHz aus dem ungepaarten Bereich zur Versteigerung. Die maximale Zahl an Frequenzpaketen, die in diesem Abschnitt ersteigert werden konnten, ergab sich wiederum aus dem Antrag, wobei maximal 2 Frequenzpakete aus dem ungepaarten Bereich und 1 Frequenzpaket aus dem gepaarten Bereich beantragt werden konnten.
Die von der Telekom-Control-Kommission am 13.9.2000 beschlossene Verfahrensanordnung zur Auktion steht hier zum Download bereit: