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Im Rahmen des Verfahrens werden Frequenzkanäle im Frequenzbereich 2500–2690 MHz zugeteilt.
Das zur Verfügung stehende Frequenzspektrum ist grundsätzlich unterteilt in:
14 gepaarte Basisfrequenzblöcke im Frequenzbereich 2500–2570 MHz (im Folgenden als Unterband bezeichnet), gepaart mit 2620–2690 MHz (im Folgenden als Oberband bezeichnet). Die Bandbreite eines Basisfrequenzblockes beträgt hier 2 x 5 MHz (jeweils 5 MHz im Unterband und im Oberband). Diese gepaarten Basisfrequenzblöcke werden im Rahmen des Vergabeverfahrens abgekürzt als A1 bis A14 bezeichnet und der Kategorie A zugeordnet.
10 ungepaarte Basisfrequenzblöcke im Frequenzbereich 2570–2620 MHz. Die Bandbreite eines Basisfrequenzblockes beträgt hier 5 MHz. Diese ungepaarten Basisfrequenzblöcke werden im Rahmen des Vergabeverfahrens abgekürzt als B1 bis B10 bezeichnet und der Kategorie B zugeordnet.