Regulierungsbehörde weist auf Verbot von Absprachen bei Vergabe von 2,6 GHz-Frequenzen hin
Im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren betreffend die Vergabe von Frequenzen aus dem Frequenzbereich 2,6 GHz (F 4/08) weist die Regulierungsbehörde darauf hin, dass die Ausschreibungsunterlage, welche am 21. April 2010 veröffentlicht wurde, u.a. in Punkt 1.3. detaillierte und strengere Bestimmungen betreffend den Tatbestand des kollusiven Verhaltens enthält. Darunter fallen insbesondere folgende Handlungen:
Diese Bestimmungen gelten auch bereits im Vorfeld des Versteigerungsverfahrens. Entsprechendes Verhalten kann in letzter Konsequenz zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
RUNDFUNK UND TELEKOM
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