Nach erfolgter Zustimmung durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zu den Ausschreibungsbedingungen wird gem. § 55 Abs. 3 TKG 2003 veröffentlicht:
1. Ausschreibende Behörde
Telekom-Control-Kommission, Mariahilferstraße 77-79, A-1060 Wien, Österreich
Fax.-Nr.: +43 1 58058 9191
2. Ausschreibungsgegenstand (Frequenzspektrum)
24,549 - 25,053 GHz (Unterband) / 25,557 - 26,061 GHz. (Oberband), sohin 2 x 504 MHz, das sind die Duplex-Frequenzblöcke Nr. 1 – 18 des 28 MHz- Kanalrasters gemäß CEPT-Empfehlung T/R 13-02 Annex B.
Teile dieses Frequenzspektrums wurden auf Grund der Ausschreibung der Regulierungsbehörde vom 15. September 2000, Bezugszahl RFQZ 5/00, im Jahre 2001 bereits zugeteilt.
3. VerwendungszweckDas oben genannte Frequenzspektrum kann gemäß Frequenznutzungsplan, BGBl. II Nr. 307/2005, für Frequenzzuteilungen an Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen zur Herstellung von Richtfunkverteilsystemen oder Punkt-zu-Punkt Richtfunksystemen verwendet werden.
4. Nutzungsbedingungen
Der Stand der Technik für Richtfunkverteilsysteme ist in EN 302 326 (Parts 1-3) festgesetzt. Die für das In-Verkehr-Bringen und Betreiben von Richtfunkverteilsystemen im Frequenzbereich 26 GHz maßgeblichen Merkmale sind in den Funk-Schnittstellenbeschreibungen FSB-RR033 und FSB-RR034 beschrieben.
Der Stand der Technik für Punkt-zu-Punkt Richtfunksysteme ist in EN 302 217 (Parts 1,2-1,2-2,4-1 und 4-2) festgesetzt. Die für das In-Verkehr-Bringen und Betreiben von Punkt-zu-Punkt Richtfunksystemen im Frequenzbereich 26 GHz maßgeblichen Merkmale sind in der Funk-Schnittstellenbeschreibung FSB-RR013 beschrieben.
Die weiteren detaillierten Nutzungsbedingungen sind in der von der Regulierungsbehörde zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlage nachzulesen.
5. Ausschreibungsunterlagen
Interessenten für eine Frequenzzuteilung können die Ausschreibungsunterlagen bei der Geschäftsstelle der Telekom-Control-Kommission persönlich, brieflich oder per Fax unter Angabe des Vermerks "Frequenzzuteilung 26 GHz" anfordern. Voraussetzung für die Ausfolgung (Mo. – Fr., 10:00-14:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) ist die Zahlung eines Kostenersatzes in Höhe von Euro 200,— im Voraus für das Zurverfügungstellen der Ausschreibungsunterlagen in bar oder mittels eines Bankschecks. Im Falle einer brieflichen Übersendung der Ausschreibungsunterlagen ist dieser Kostenersatz im Voraus auf das Konto der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH bei der Bank Austria Creditanstalt AG, Bankleitzahl 20151, Konto Nr. 696 170 109, zu überweisen.
Voraussetzung für die Ausfolgung bzw. briefliche Übersendung ist weiters, dass der Interessent Name, Anschrift, sowie Fax- und Telefonnummer angibt.
6. Ausschreibungsfrist
Der Antrag auf Frequenzzuteilung kann ab heutigem Tag eingebracht werden und muss verschlossen (z.B. Umschlag, Paket) mit dem Vermerk "Frequenzzuteilungsantrag 26 GHz" bis 05.02.2007, 12:00 Uhr (Ortszeit) bei der Telekom-Control-Kommission einlangen. Nach diesem Zeitpunkt einlangende Anträge werden nicht berücksichtigt.
7. Hinweis
Die auf dieser Seite veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen dienen ausschließlich der Information. Diese Veröffentlichung dient ausschließlich der Information. Die rechtsverbindlichen Ausschreibungsbedingungen sind ausschließlich jene, die gegen Erlag des Kostenersatzes gemäß Punkt 5 bei der Regulierungsbehörde zu erwerben sind.
Es wird folgende Datei zum Download angeboten:
Anmerkung: Am 04.12.06 wurde eine geringfügige Korrektur in der PDF-Version der Ausschreibungsunterlage in Tabelle 9 vorgenommen.