Gemäß § 55 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2003 wird veröffentlicht:
1. Ausschreibende Behörde
Telekom-Control-Kommission, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Österreich
Fax: +43 1 58058 9191
2. Ausschreibungsgegenstand
Zur Vergabe gelangt 1 Frequenzpaket aus dem Frequenzbereich 3,4-3,6 GHz.
3. Ausschreibungsunterlagen
Interessenten für eine Frequenzzuteilung können die Ausschreibungsunterlagen bei der TKK anfordern. Voraussetzung für die Ausfolgung (Mo–Fr 10–12 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) ist die Zahlung eines Kostenersatzes in Höhe von 300,– Euro. Bei einer brieflichen Übersendung ist dieser Kostenersatz vorab auf das Konto der RTR-GmbH, bei der Bank Austria Creditanstalt AG, IBAN AT45 1200 0006 9617 0109 und BIC BKAUATWW, zu überweisen. Voraussetzung für die Ausfolgung bzw. briefliche Übersendung ist weiters, dass der Interessent Name, Anschrift, sowie Fax- und Telefonnummer angibt.
4. Ausschreibungsfrist
Der Frequenzzuteilungsantrag kann ab heutigem Tag eingebracht werden und muss bis 2. Juni 2014, 12 Uhr (Ortszeit) bei der TKK einlangen. Bezüglich der Modalitäten wird auf die Ausschreibungsunterlagen (Kapitel 4.4) verwiesen.
5. Hinweis
Die Ausschreibungsunterlagen werden von der Regulierungsbehörde zur Information auch dieser Webseite veröffentlicht. Rechtsverbindlich sind ausschließlich jene, die gegen Erlag des Kostenersatzes gemäß Punkt 3 bei der Regulierungsbehörde erworben werden können.