Nach erfolgter Zustimmung durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zu den Ausschreibungsbedingungen wird gem. § 55 Abs. 3 TKG 2003 veröffentlicht:
Telekom-Control-Kommission, Mariahilfer Straße 77-79, A-1060 Wien, Österreich
Fax.-Nr.: +43 1 58058 9191
Frequenzen im Umfang von 2 x 0,8 MHz aus dem Frequenzbereich 900 MHz, konkret die Bereiche 914 – 915 MHz/959 – 960 MHz
Die Frequenzkanäle, die in diesem Verfahren zur Vergabe gelangen, sind zur Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen und -diensten gemäß § 15 TKG 2003 in den für GSM gewidmeten Frequenzbereichen vorgesehen.
Interessenten für eine Frequenzzuteilung können die Ausschreibungsunterlagen bei der Geschäftsstelle der Telekom-Control-Kommission persönlich, brieflich oder per Fax unter Angabe des Vermerks "Frequenzzuteilung 900 MHz (F 1/07)" anfordern. Voraussetzung für die Ausfolgung (Mo.-Fr., 10:00-14:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) ist die Zahlung eines Kostenersatzes in Höhe von Euro 200,- für das Zurverfügungstellen der Ausschreibungsunterlagen in bar oder mittels eines Bankschecks. Im Falle einer brieflichen Übersendung der Ausschreibungsunterlagen ist dieser Kostenersatz im Voraus auf das Konto der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH bei der Bank Austria Creditanstalt AG, Bankleitzahl 12000, Konto Nr. 696 170 109, zu überweisen. Voraussetzung für die Ausfolgung bzw. briefliche Übersendung ist weiters, dass der Interessent Name, Anschrift sowie Fax- und Telefonnummer angibt.
Der Antrag auf Frequenzzuteilung kann ab heutigem Tag eingebracht werden und muss verschlossen (z.B. Umschlag, Paket) mit dem Vermerk "Frequenzzuteilungsantrag 900 MHz (F 1/07)" bis 01.09.2008, 12:00 Uhr (Ortszeit) bei der Telekom-Control-Kommission einlangen. Nach diesem Zeitpunkt einlangende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die auf dieser Seite veröffentlichte Ausschreibungsunterlage dient ausschließlich der Information. Die rechtsverbindlichen Ausschreibungsbedingungen sind ausschließlich jene, die gegen Erlag des Kostenersatzes gemäß Punkt 4 bei der Regulierungsbehörde zu erwerben sind.
Es wird folgende Datei zum Download angeboten: