Die Telekom-Control-Kommission (TKK) beschloss am 16. April 2018 die Veröffentlichung eines gesonderten Hinweises zum Verbot von Absprachen hinsichtlich Frequenzauktionen, insbesondere zur Frequenzvergabe 3.410 bis 3.800 MHz:
Presseinfo Frequenzvergabe 3,4 bis 3,8 GHz – Hinweis auf Verbot von Absprachen
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