Veröffentlichung gemäß § 56 Abs. 1 TKG 2003: Gemeinsamer Antrag der Schrack Mediacom GmbH und der WIMAX Telecom GmbH
Gemäß der zitierten Bestimmung erfolgt daher die Veröffentlichung des verfahrenseinleitenden Antrages auf Genehmigung der Überlassung von Frequenzen (siehe pdf-file).