Veröffentlichung gemäß § 56 Abs. 1 TKG 2003: Gemeinsamer Antrag der Telekom Austria AG und der Telekom Austria Fixnet AG
Gemäß der zitierten Bestimmung erfolgt daher die Veröffentlichung des verfahrenseinleitenden Antrages auf Genehmigung der Überlassung von Frequenzen (siehe pdf-file).