Es sollen kein Verkehr bzw. keine Inhalte oder Dienste blockiert werden und keine negative Differenzierung stattfinden. Ausgenommen sind Maßnahmen, die rechtlichen Vorgaben entsprechen, sowie Maßnahmen aus Gründen der Netzwerksicherheit bzw. der Netzintegrität (i.S.d. § 16a TKG 2003). Solche Maßnahmen sind nur dann gerechtfertigt, wenn sie in angemessenem und zur Erreichung der Ziele notwendigem Rahmen durchgeführt werden, und sie sind gegebenenfalls dem Endkunden entsprechend zu kommunizieren.
Durch Blocking oder Degrading (Qualitätsverschlechterung) wird entweder die Wahlfreiheit des Endkunden eingeschränkt oder die Qualität bei der Nutzung bestimmter Dienste verschlechtert, wodurch sich langfristig die Auswahl an Diensten verringern könnte. Legitime Ziele wie beispielsweise die Vermeidung von Überlastung können in der Regel jedoch auch ohne dienstespezifische Differenzierung erreicht werden.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerksicherheit bzw. der Netzintegrität sind grundsätzlich im Interesse aller. Sie sollten allerdings von ISPs nur in angemessenem und zur Erreichung der Ziele notwendigem Rahmen ergriffen werden. Um im Einklang mit Prinzip 3 zu stehen, sollten diese Maßnahmen transparent gemacht werden.