Jährlich werden von den nationalen Regulierungsbehörden nationale Berichte zur Netzneutralität veröffentlicht. Die Verpflichtung zur Erstellung der Berichte ergibt sich aus Art 5 (1) der Netzneutralitätsverordnung.
Gemäß Art 9 der Netzneutralitätsverordnung hat die Europäische Kommission die Bestimmungen der Verordnung zu überprüfen und hat am 30.04.2019 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorzulegen.