Unter dem Begriff VHCN (Very High Capacity Networks bzw. Netze mit sehr hoher Kapazität) werden feste Breitbandnetze verstanden, bei denen die Glasfaser zumindest bis zum Gebäude reicht (FTTB/H) sowie drahtlose Netze, bei denen die Glasfaser bis zur Basisstation reicht. Weiters sind auch Netze davon umfasst, die zu üblichen Spitzenlastzeiten eine den zuvor erwähnten Netzen ähnliche Leistung erbringen können.
Der Begriff VHCN ist im European Electronic Communications Code (EECC) in Artikel 2 Abs 2 definiert, im TKG 2021in § 4 Abs 2. Weiters hat BEREC basierend auf Art 82 EECC im Oktober 2020 Leitlinien zu den Kriterien, die ein Netz erfüllen muss, um als VHCN zu gelten, veröffentlicht. Diese wurden 2023 aktualisiert, um die Entwicklungen bei 5G zu berücksichtigen.
Der weitere Ausbau von Glasfaser hin zu Endkundinnen und Endkunden ist von hoher gesamtwirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bedeutung. Die Förderung des Zugangs zu VHCN ist daher sowohl im EECC (Artikel 1 Abs 2) als auch im TKG 2021 (§ 1 Abs 2) als eines der wesentlichen Ziele verankert.
Diese Seite gibt einen Überblick über die wichtigsten Tätigkeiten der RTR zum Thema VHCN.
Die in der Breitbandstrategie 2030 formulierte Vision für den heimischen Breitbandausbau sieht bis 2030 eine flächendeckende Versorgung mit symmetrischen Gigabit-fähigen Zugangsnetzen vor. Auf Basis eines engmaschigen Glasfasernetzes in Verbindung mit einer universell verfügbaren mobilen Versorgung sollen jeder Bürgerin und jedem Bürger, jedem Unternehmen und allen öffentlichen Einrichtungen ermöglicht werden, die Chancen und technischen Möglichkeiten der Digitalisierung überall im Land zu gleichen Bedingungen zu nutzen.
Der Maßnahmenplan zum Ausbau derartiger VHCN-Hochleistungsnetze sieht Aktivitäten in vier Themengebieten – nämlich (1) strategische Maßnahmen, (2) legistische Maßnahmen, (3) Förderungsmaßnahmen und (4) Begleitmaßnahmen - vor, in denen die RTR im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Zielerreichung unterstützt. Unter anderem zählt hierzu die von BMLRT, FFG und RTR koordiniertePlattform Internetinfrastruktur Austria 2030 (PIA 2030).
Um einen besseren Überblick über den Markt für Glasfaseranschlüsse und deren Nutzung zu bekommen, hat die RTR in den Jahren 2018, 2022 und 2023 Studien zu diesem Thema erstellt. Der Bericht "Internetanschlüsse über Glasfaser in Österreich, Status Quo und Ausblick" stellt Daten zur Verfügbarkeit und Nutzung von FTTB- und FTTH-Anschlüssen in Österreich im Jahr 2018 dar und erörtert Faktoren, die den Glasfaserausbau in Österreich beeinflussen. Der Bericht "Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen in Österreich" vom Dezember 2022 wirft erneut einen Blick auf die Verbreitung von Glasfaseranschlüssen in Österreich, dieses Mal mit Fokus auf Unterschiede bei der Nachfrage in der Geografie. Er gibt einen Überblick über die FTTH-Nutzung in Österreich, zeigt regionale Unterschiede auf und analysiert Faktoren, die diesen Unterschieden zugrunde liegen. Der Bericht "Open Access Netze in Österreich" vom Dezember 2023 legt den Fokus auf das Thema offene Glasfasernetze. Er gibt einen systematischen Überblick über den status quo, analysiert Preise und Bandbreiten und gibt einen Ausblick auf mögliche zukünftige Themen beim Glasfaserausbau. Aktuelle Informationen zur Glasfaserverfügbarkeit und -nutzung werden auch quartalsweise im RTR Internet Monitor (Abschnitt 6) bereitgestellt.
Die Vereinheitlichung der Zugangsbedingungen und Schnittstellen zu Open Access Glasfasernetzen ist eine strategische Maßnahme der Breitbandstrategie 2030. Der Zugang zu Open Access Netzen soll dadurch erleichtert und die Nutzung und Verbreitung der Open Access Netze gefördert werden. Die Breitbandstrategie 2030 sieht vor, dass das BMLRT gemeinsam mit der RTR und Infrastruktur- und Diensteanbietern Lösungsvorschläge ausarbeitet.
Im Rahmen von PIA 2030 fand am 16. Juni 2021 ein Open Access Industrieworkshop statt, bei dem die vom BMLRT beauftragte Studie „Open Access Netze für Österreich“ von WIK-Consult präsentiert und mit der Branche diskutiert wurde.
In Österreich gibt es bereits mehrere Aktivitäten im Bereich Vereinheitlichung der Schnittstellen zu Open Access Netzen. Die Open Fiber Austria Association (OFAA) bietet seit 2021 eine so genannte Open Access Identification (ID) an. Dies ist eine österreichweit eindeutige Zugangspunkt-Nummer für Glasfaseranschlüsse, die wesentlich zur Vereinfachung des Zugangs zu Open Access Netzen beitragen soll. Der VAT veröffentlichteim September 2021 die erste Version und im Oktober 2022 eine neue Version der Spezifikation „Technische Spezifikation zur Standardisierung von österreichischen Open Access Netzwerken mittels Layer-2 Ethernet Service“.
Ein weiterer wesentlicher Faktor für den forcierten Ausbau von VHCN-Infrastruktur ist die im 7. Abschnitt TKG 2021 normierte Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leitungsrechten, Standortrechten sowie der Mitbenutzung bestehender Infrastruktur. Der RTR kommt hierbei insofern eine tragende Rolle zu, als die Zuständigkeit für diese Verfahren seit der TKG-Novelle 2021 bei der RTR liegt.
Die RTR trifft auch Entscheidungen im Bereich der Baukoordinierung (§§ 68 f TKG 2021) und hat im November 2023 Rechtsansichten zu diesen Verfahren veröffentlicht. Zeitglich wurde die RTR-Broschüre zu Leitungs- und Standortrechten aktualisiert.
Der Ausbau breitbandiger Infrastruktur erfordert eine solide Datenbasis, auf Grundlage derer der Roll-Out vorangetrieben und die Fortschritte messbar gemacht werden können. Die RTR stellt mit der zentralen Stelle für Infrastrukturdaten (ZIS) sowie mit der geografischen Erhebung zur Breitbandversorgung (ZIB) zwei wesentliche Portale zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Österreich zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt die RTR das BMLRT bei der laufenden Aktualisierung der Datengrundlage für den Breitbandatlas.
Weiters veröffentlicht die RTR als zentrale Stelle für Genehmigungen auf ihrer Website Informationen über die Bedingungen und Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für Bauarbeiten, die für die Errichtung von VHCN erforderlich sind.
Auch auf europäischer Ebene gibt es eine Reihe von Initiativen, die sich den Ausbau breitbandiger VHCN-Infrastruktur zum Ziel gesetzt haben. Ein aktuelles Beispiel ist die sog. Connectivity Toolbox, die einen zwischen Europäischer Kommission und Mitgliedsstaaten abgestimmten Maßnahmenkatalog zur Förderung des Breitbandausbaus in der Europäischen Union darstellt. Die RTR war neben dem BMLRT in unterstützender Rolle bei der Erarbeitung der Toolbox ebenso involviert wie bei der nunmehrigen nationalen Umsetzung der Maßnahmen sowie der Erstellung der erforderlichen Fortschrittsberichte für die Europäische Kommission. Im Juli 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht zum Stand der Implementierung der Toolbox in den Mitgliedsstaaten.
Auch bei den Marktanalysen, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, sind Investitionsanreize in VHCNs zu berücksichtigen. Aufgrund von privatrechtlich abgeschlossenen Verträgen zwischen A1 und mehreren alternativen Betreibern über den Zugang zu virtueller Entbündelung (vULL 2.0) und zu neuen FTTB/H-Investitionen von A1 (VHCN-Zugang) wurden die Breitband-Vorleistungsmärkte mit einer Entscheidung der TKK vom 10.10.2022 dereguliert. Der VHCN-Zugang sieht eine Risikoteilung durch Abnahmeverpflichtungen vor und erhöht so die Anreize von A1, in VHCN-Infrastruktur zu investieren. Die Entwicklungen auf den Märkten werden von der RTR laufend beobachtet.