Bitstreaming und virtuelle Entbündelung leisten einen Beitrag zum Zugang zur Infrastruktur der A1 Telekom Austria
Die Marktdefinition im aktuellen Marktanalysebescheid M1.6/15-117 vom 24.07.2017 umfasst Vorleistungen sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden. Bitstream-Vorleistungen werden nur zur Realisierung von Geschäftskundenprodukten angeboten. Sogenannte „Layer2-Vorleistung - virtuelle Entbündelung auf regionaler Ebene” (die mittlerweile auch als virtuelle Entbündelung auf zentraler Ebene angeboten wird) kann sowohl zur Realisierung von Privat- als auch Geschäftskundenprodukten verwendet werden. Aktuell unterliegt der Markt für zentralen Zugang noch der Ex-ante-Regulierung.
Der Markt für zentralen Zugang umfasst in sachlicher Hinsicht die Bereitstellung des breitbandigen bidirektionalen Zugangs auf der Vorleistungsebene, unabhängig von der tatsächlichen Bandbreite, mittels Digital Subscriber Line über Kupferdoppelader (DSL) und Glasfaser (FTTH) bzw. Hybridleitungen (FTTC/FTTB), unabhängig davon, ab welchem Konzentrationspunkt (z.B. Hausverteiler, ab Kabelverzweiger oder dem Hauptverteiler) gegebenenfalls Glasfaser eingesetzt wird.
Intern oder extern bereitgestellte Anschlüsse über andere Zugangstechnologien wie z.B. CATV, UMTS/HSPA, PLC (Powerline Communications), Funk (WLL, W-LAN, WiMax) sowie Breitbandanbindungen über Satellit bzw. Zugangsformen wie Mietleitungen oder die Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung sind nicht Bestandteil dieses Marktes.
In räumlicher Hinsicht umfasst dieser Markt das gesamte Bundesgebiet.
Auf diesem Markt sind A1 Telekom Austria AG derzeit folgende Vorabverpflichtungen auferlegt: