Am 02. Mai 2011 wurde ein Verfahren zur Überprüfung des Kostenrechnungsmodells, welches A1 Telekom Austria AG für das Jahr 2010 eingesetzt hat, eingeleitet. Die Telekom-Control-Kommission hat in dem Verfahren S 6/11 mit Beschluss vom 17. Oktober 2011 festgestellt, dass A1 Telekom Austria AG im Jahr 2010 ein Kostenrechnungssystem im Einklang mit den in den Verfahren M 1/05, M 1, 2, 4, 6, 7, 8a, 9, 11, 12/06 sowie M 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10/09 und M 1/10 jeweils auferlegten Verpflichtungen zur getrennten Buchführung sowie zur Errichtung und Führung eines bestimmten Kostenrechnungssystems bzw einer bestimmten -methode führt.
Der Beschluss steht zum Download bereit.