Am 30.5.2016 hat die Telekom-Control-Kommission ein Verfahren zur Überprüfung des Kostenrechnungssystems, welches A1 Telekom Austria AG für das Jahr 2015 eingesetzt hat, eingeleitet. Mit Beschluss vom 12.9.2016 wurde festgestellt, dass die Überprüfung der in den Verfahren zu M 1.3/12, M 1.4/12, M 1.1/12, M 1.2/12, M 1.5/12, M 1.8/12 und M 7/06 gemäß §§ 40, 42 Abs 3 und 43 Abs 4 TKG 2003 auferlegten Verpflichtung zur Führung einer getrennten Buchführung sowie zur Einrichtung und Führung eines bestimmten Kostenrechnungssystems bzw. einer bestimmten Kostenrechnungsmethode ergeben hat, dass die Buchführung sowie das Kostenrechnungssystem bzw. die -methode von A1 Telekom Austria AG für das Jahr 2015 im Einklang mit den diesbezüglich auferlegten spezifischen Verpflichtungen stehen.
Der Beschluss steht zum Download bereit.