Mit Beschluss vom 23.11.2020 hat die Telekom-Control-Kommission festgestellt, dass die Überprüfung der (der A1 Telekom Austria AG) gemäß §§ 40, 42 Abs 3 und 43 Abs 4 TKG 2003 auferlegten Verpflichtungen zur Führung einer getrennten Buchführung sowie zur Einrichtung und Führung eines bestimmten Kostenrechnungssystems bzw. einer bestimmten Kostenrechnungsmethode ergeben hat, dass die Buchführung sowie das Kostenrechnungssystem bzw. die -methode von A1 Telekom Austria AG für das Jahr 2019 im Einklang mit den diesbezüglich auferlegten spezifischen Verpflichtungen stehen.
Der Beschluss steht zum Download bereit.
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