Hier sind mehrere Partner tätig, gegebenenfalls auf unterschiedlichen Wertschöpfungsstufen (z.B. Ein Unternehmen/Gemeinde errichtet und besitzt die Netzinfrastruktur, die von einem anderen Unternehmen betrieben wird und Vorleistungsprodukte (auch) für andere Telekombetreiber zur Verfügung stellt. Diese wiederum verwenden die Vorleistungsprodukte, um ihren Endkundinnen und Endkunden Dienste anzubieten).
Grundsätzlich ist jeder der Beteiligten verpflichtet, Daten einzumelden. (Verpflichtet ist, der ein öffentliches Kommunikationsnetz errichtet, betreibt, kontrolliert oder anderen (z.B. Diensteanbietern) zur Verfügung stellt. Dazu zählen auch öffentliche Organe (z.B. Gemeinden) in ihrer Rolle als Netzbereitsteller. Als Gemeinde, die das Netz errichtet hat, aber nicht selber betreibt, können Sie die Meldeverpflichtung auch an den Betreiber des Netzes übertragen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass dieser Betreiber die Netze (z.B. mehrerer Gemeinden) jeweils gesondert meldet und nicht als ein gemeinsames Netz. [Bauunternehmen, die bloß Netzinfrastruktur im Auftrag anderer verlegen, zählen hier nicht als „Errichter“ eines Netzes.]
Wenn es sich bei dem gegenständlichen Netz um ein Glasfasernetz mit Endpunkten bei Endkundinnen und Endkunden handelt (FTTB oder FTTH), so verwenden Sie für die Einmeldung zur Rubrik A10 und A20 (IST- und Plan-Daten zu versorgten Gebieten Festnetz) bitte folgende Technologiecodes:
Für Ihre Datenmeldungen zur Rubrik B10 (Aktive Anschlüsse nach Geschwindigkeitskategorien) ersetzen Sie für den Technologiecode bitte die Null an der letzten Stelle durch „1“ für Privatkundenanschlüsse und „2“ für Geschäftskundenanschlüsse.
Für die Meldung der IST-Daten zu dem von Ihnen versorgten Gebiet laden Sie eine .csv-Datei für die Rubrik A10 hoch. Für die Meldung der PLAN-Daten laden Sie eine .csv-Datei für die Rubrik A30 hoch. Für die Meldung der aktiven Anschlüsse nach Geschwindigkeitskategorien laden Sie eine .csv-Datei für die Rubrik B10 hoch.
Für den Fall, dass (auch) ein anderer Betreiber seine Dienste über Ihr Netz (Breitbandzugang) anbietet, so machen Sie bitte dazu Angaben direkt im ZIB-Portal bei der Rubrik C10.
Für Ihre Datenmeldungen zur Rubrik A10 und A20 (IST- und PLAN-Daten zu versorgten Gebieten Festnetz) verwenden Sie als Fernsehkabelnetzbetreiber bitte einen der folgenden Technologiecodes:
Für Ihre Datenmeldungen zur Rubrik B10 (Aktive Anschlüsse nach Geschwindigkeitskategorien) ersetzen Sie für den Technologiecode bitte die Null an der letzten Stelle durch „1“ für Privatkundenanschlüsse und „2“ für Geschäftskundenanschlüsse.
Auch wenn Sie keine eigenen Netzbestandteile einsetzen und somit nur („reiner“) Diensteanbieter ohne eignes Netz sind, sind Sie laut Telekommunikationsgesetz 2021 verpflichtet, die Rubriken B10 und C10 einzumelden. Wenn Sie über eigene Netzkomponenten verfügen (z.B. auch bloße Übertragungssysteme und nicht aktive Netzbestandteile), auch wenn diese geographisch wo anders oder in einem gänzlich anderen Netz eingesetzt werden, sind Sie ebenfalls zur Einmeldung verpflichet.
Die Datenmeldung ist eine Voraussetzung für eine etwaige Darstellung im Breitbandatlas. Dazu machen Sie bitte Angaben direkt am ZIB-Portal bei der Rubrik C10. Für die Meldung der aktiven Anschlüsse nach Geschwindigkeitskategorien laden Sie eine .csv-Datei für die Rubrik B10 hoch.
Sie setzen eigene Netzbestandteile ein und sind somit zur Einmeldung in ZIB verpflichtet. Laden Sie für die Meldung der IST-Daten zu dem von Ihnen versorgten Gebiet eine .csv-Datei für die Rubrik A10 hoch. Für die Meldung der PLAN-Daten laden Sie eine .csv-Datei für die Rubrik A30 hoch. Für die Meldung der aktiven Anschlüsse nach Geschwindigkeitskategorien laden Sie eine .csv-Datei für die Rubrik B10 hoch. Zu den Betreibern, die Dienste über Ihr Netz (Breitbandzugang) anbieten, machen Sie bitte Angaben direkt am ZIB-Portal bei der Rubrik C10.
Für Ihre Datenmeldungen zur Rubrik A10 und A30 (IST- und PLAN-Daten zu versorgten Gebieten Festnetz) verwenden Sie bitte als Technologiecode 14320. Für Ihre Datenmeldungen zur Rubrik B10 (Aktive Anschlüsse nach Geschwindigkeitskategorien) ersetzen Sie für den Technologiecode bitte die „0“ an der letzten Stelle durch „1“ für Privatkundenanschlüsse und „2“ für Geschäftskundenanschlüsse.
Ihre Verpflichtung zur Datenmeldung können Sie auch an den Betreiber der passiven Netzinfrastruktur übertragen, sofern dieser über alle relevanten Informationen (z.B. Bandbreite, Anzahl Kunden etc.) verfügt. Die Meldung muss dabei aber in Ihrem Namen erfolgen. Der Betreiber des passiven Netzes kann für die Einmeldung also nicht seinen eigenen User verwenden. Er muss dazu einen gesonderten User verwenden als den, in dessen er in Ihrem Auftrag handelt. Dazu senden Sie bitte eine E-Mail an zib@rtr.at.
Wenn Sie nur über die virtuelle Entbündelung Breitband anbieten, so melden Sie nur Ihre aktiven Anschlüsse nach Geschwindigkeitskategorien (Rubrik B10). Dafür laden Sie die entsprechende .csv-Datei für B10 hoch. Den Vorleistungsanbieter (virtuelle Entbündelung) sowie das versorgte Gebiet sowie die Ihnen auf Ebene des Netzes technisch zur Verfügung stehenden Bandbreiten geben Sie bitte direkt am ZIB-Portal bei der Rubrik C10 als Hostnetzbetreiber an.
Für Ihre Datenmeldungen zur Rubrik B10 (Aktive Anschlüsse nach Geschwindigkeitskategorien) verwenden Sie für virtuell entbündelte Anschlüsse (vULL) folgende Technologiecodes:
Die letzte Stelle lautet entweder auf „1“ für Privatkundenanschlüsse oder auf „2“ für Geschäftskundenanschlüsse.
Wenn Sie hingegen neben der virtuellen Entbündelung weitere eigene Netzbestandteile einsetzen (ein eigenes Zugangsnetz betreiben), so laden Sie für die Meldung der IST-Daten zu dem von Ihnen selbst versorgten Gebiet eine .csv-Datei für die Rubrik A10 (oder A20) hoch. Für die Meldung der PLAN-Daten laden Sie eine .csv-Datei für die Rubrik A30 hoch. Für die Meldung der aktiven Anschlüsse nach Geschwindigkeitskategorien laden Sie auf für die eigenen Netzbestandteile eine .csv-Datei für die Rubrik B10 hoch.
Für den Fall, dass (auch) ein anderer Betreiber seine Dienste über Ihr Netz (Breitbandzugang) anbietet, so machen Sie bitte dazu Angaben direkt am ZIB-Portal bei der Rubrik C10.
Unabhängig davon, ob Sie ein eigenes Netz besitzen (teilweise), müssen Sie C10 melden. Haben Sie über dies auch Kundenverträge, so müssen Sie auch B10 (Aktive Anschlüsse nach Geschwindigkeitskategorien: Festnetz, Hybrid-Dienst und Mobilfunknetz) einmelden. Besitzen Sie ein eigenes Netz, so sind sie verpflichtet A20 (IST-Daten Mobilfunknetz) und A30 (Plandaten) einzumelden.
Für die Meldung der IST-Daten zu dem von Ihnen versorgten Gebiet laden Sie eine .csv-Datei für die Rubrik A10 hoch. Für die Meldung der PLAN-Daten laden Sie eine .csv-Datei für die Rubrik A30 hoch. Zu den Betreibern, die Dienste über Ihr Netz (Breitbandzugang) anbieten, machen Sie bitte Angaben direkt am ZIB-Portal bei der Rubrik C10.
Im Sinne der Vollständigkeit dürfen wir Sie auch auf die Einmeldepflicht für sämtliche Leitungsinfrastruktur (für Kommunikationslinien nutzbare Anlagen, Leitungen oder sonstige Einrichtungen) und Bauprojekte (auch nicht geförderte Projekte) in die ZIS-Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten und Bauvorhaben hinweisen.
Wenn Sie ein öffentliches Kommunikationsnetz errichten, betreiben, kontrollieren oder anderen (z.B. Diensteanbietern) zur Verfügung stellen, sind Sie zur Einmeldung verpflichtet.
Als Kommunikationsnetz zählen dabei sämtliche leistungsgebundene Festnetze und Mobilfunknetze aber auch bloße Übertragungssysteme und nicht aktive Netzbestandteile, die die elektronische Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische oder andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen. Darunter fallen auch Satellitennetze, Stromleitungssysteme (soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden), Netze für Hörfunk und Fernsehen sowie Kabelrundfunknetze (Rundfunknetze), unabhängig von der Art der übertragenen Informationen.
Da in der Zentralen Informationsstelle für Breitbandversorgung (ZIB) das Potential und die Nachfrage nach breitbandigen Internetzugängen erhoben werden, sind nur solche Leitungen relevant, über die Breitbandinternetzugänge für Endkunden realisiert werden oder realisiert werden können. Dies trifft auch dann zu, wenn solche Zugänge von anderen Unternehmen auf diesem Netz erbracht werden. Werden hingegen nur Kapazitäten für andere Unternehmen in deren Kernnetz zur Verfügung gestellt oder bloß Anbindungen deren Standorte (z.B. Anbindung eines Mobilfunkmasten) und keine Endkundenzugänge (auch von Dritten) darüber realisiert, so müssen diese Zugänge nicht in der ZIB gemeldet werden.
Im Sinne der Vollständigkeit dürfen wir Sie auch auf die Einmeldepflicht für sämtliche Leitungsinfrastruktur (für Kommunikationslinien nutzbare Anlagen, Leitungen oder sonstige Einrichtungen) und Bauprojekte (auch nicht geförderte Projekte) in die ZIS-Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten und Bauvorhaben hinweisen.
Überprüfen Sie bitte die Aktualität Ihrer AGG (Allgemeingenehmigung). Sofern Ihre AGG aktuell ist, ist Ihr Unternehmen grundsätzlich einmeldepflichtig.
Laden Sie für die Meldung der IST-Daten entweder eine .csv-Datei für die Rubrik A10 hoch. Für die Meldung der PLAN-Daten laden Sie eine .csv-Datei für die Rubrik A30 hoch. Den Betreiber Ihres Netzes geben Sie bitte direkt am ZIB-Portal ein, unter „Einmeldung“ bei der Rubrik C10 Versorgte Gebiete: Angaben zum Hostnetz bzw. Diensteanbieter.
Wenn Sie über eine AGG (Allgemeingenehmigung) verfügen und nur Leerrohre verlegt haben, überprüfen Sie bitte die Aktualität Ihrer AGG (Allgemeingenehmigung). Sofern Ihre AGG aktuell ist, ist Ihr Unternehmen grundsätzlich auskunftspflichtig.
Wenn über Ihre Leerrohre Hausanschlüsse vorhanden sind oder auf Nachfrage kurzfristig und zu den regulären Entgelten hergestellt werden können, so melden Sie bitten Ihre Daten dazu in die ZIB ein.
Im Sinne der Vollständigkeit dürfen wir Sie auch auf die Einmeldepflicht für sämtliche Leitungsinfrastrukturen (für Kommunikationslinien nutzbare Anlagen, Leitungen oder sonstige Einrichtungen) und Bauprojekte (auch nicht geförderte Projekte) in die ZIS hinweisen.
Nein. Je nachdem, ob Sie Festnetz- oder Mobilfunknetzbetreiber sind, laden Sie für die Meldung der IST-Daten entweder eine .csv-Datei für die Rubrik A10 oder A20 hoch. Für die Meldung der Plandaten laden Sie eine .csv-Datei für die Rubrik A30 hoch. Für die Meldung der aktiven Anschlüsse nach Geschwindigkeitskategorien laden Sie eine .csv-Datei für die Rubrik B10 hoch.
Sollten Sie Endkundinnen und Endkunden (auch) über die Infrastruktur anderer versorgen (Diensteanbieter) oder andere über Ihr Netz Kundinnen und Kunden versorgen (Hostnetzbetreiber), so geben Sie Ihre dazu zusätzlichen Informationen bitte direkt am ZIB-Portal ein, unter „Einmeldung“ bei der Rubrik C10.
Im Sinne der Vollständigkeit dürfen wir Sie auch auf die Einmeldepflicht für sämtliche Leitungsinfrastruktur (für Kommunikationslinien nutzbare Anlagen, Leitungen oder sonstige Einrichtungen) und Bauprojekte (auch nicht geförderte Projekte) in die ZIS-Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten und Bauvorhaben hinweisen.