Für Festnetze werden für jede Rasterzelle Informationen zu der Anzahl der technischen Anschlüsse (unabhängig davon, ob Kundinnen und Kunden angeschlossen sind oder nicht) erfasst. Es soll damit das unmittelbar umsetzbare Potential der vorhandenen Infrastruktur erhoben werden. Darunter sind zu verstehen:
1. Anschlüsse, die physisch bis zu den jeweiligen Haushalten reichen und für die Gesamtzahl an Haushalten auf der Liegenschaft vorbereitet sind oder
2. Anschlüsse, die physisch bis zur Grundstücksgrenze reichen und die für die Gesamtzahl an Haushalten auf der Liegenschaft vorbereitet sind oder
3. sofern ein Kabel an der Liegenschaft vorbeiführt, welches ausreichende Kapazitäten für die Gesamtzahl an Haushalten auf der angrenzenden Liegenschaft aufweist, gelten diese Liegenschaften als versorgt (unter angrenzend wird eine Entfernung oder Radius von max. 50m verstanden).
Somit gilt für Festnetze eine Rasterfläche als versorgt, sobald sich darin ein Endpunkt oder Zugangspunkt einer Netzinfrastruktur (z.B. Glasfaserleitung) befindet (Anzahl =1).
Als PLAN-Daten melden Sie bitte all jene Vorhaben, deren Umsetzung Sie innerhalb von einem oder zwei oder drei Jahren für realistisch erachten. Sie können aber auch ein kürzeres Intervall angeben.
In B10 werden die Anzahl der Breitband Anschlüsse und die dazugehörigen beworbenen Bandbreiten erfasst. Weiters wird nach Privatkunden und Geschäftskunden unterschieden. Welche konkreten Produkte angeboten werden (Preise, Bündelungen mit Spreche oder Fernsehen etc.) ist für die Einmeldung in die ZIB nicht relevant.