Eine Abfragemöglichkeit für Planungsbüros oder Berater ist aktuell nicht vorgesehen. Sie können aber mehrere Personen zur Abfrage im Namen Ihres Unternehmens bevollmächtigen. Dafür verwenden Sie bitte das zum Download bereitgestellte Formular auf unserer Website. Die Voraussetzungen für die Abfrage bleiben selbstverständlich dieselben.
Nein. Zugang zu den Daten haben ausschließlich Telekombetreiber, die sich gegenüber der RTR mit der Bürgerkarte legitimieren und ein konkretes Bau- bzw. Mitbenutzungsprojekt nachweisen können. Abgesehen davon können auch vom Bundesministerium (BMF) namhaft gemachte Personen für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit Breitbandförderung auf die Daten zugreifen.
Als zugangsberechtigter ZIS-Benutzer können Sie im Namen eines Unternehmens, durch das Sie zur Abfrage bevollmächtigt sind, lagegenaue Informationen über bestehende Infrastrukturen und geplante Baumaßnahmen erhalten.
Zusätzliche Informationen zur Lage der Infrastrukturen oder Baumaßnahmen sind mit den Daten des Typs der Infrastruktur laut Referenzliste und ein Kontakt zum Infrastrukturbesitzer bzw. Bauführer verspeichert.
Das Ergebnis der Abfrage wird als PDF-Karte mit den entsprechenden Informationen ausgegeben.
Sämtlichen ZIS-Benutzern steht eine Liste der aktuellen Baumaßnahmen in der ZIS als .csv-Datei zum Download zur Verfügung.
Nach Anmeldung am ZIS-Portal mit digitaler Signatur (Handysignatur) können Sie nachsehen, welche Daten Ihres Unternehmens im Rahmen von Abfrageanträgen anderer Betreibern abgefragt wurden.
Wenn Ihr Unternehmen grundsätzlich abfrageberechtigt ist, können Sie über ein Formular die Abfrageberechtigung für Ihr Unternehmen beantragen und zugangsberechtigten ZIS-Benutzern eine Vollmacht zur Abfrage im Namen des Unternehmens erteilen.
Für die Abfrage von Daten aus der ZIS benötigen zugangsberechtigte Benutzer aus Sicherheitsgründen eine digitale Signatur wie z.B. die Handysignatur. Im Abschnitt Einstieg und Authentifizierung finden Sie nähere Informationen zu diesem Thema.
Zur Abfrage von Daten aus der ZIS sind laut Telekommunikationsgesetz 2021 nur Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze mit Allgemeingenehmigung bei der RTR berechtigt.