Gemäß § 14 Abs. 1 SVG iVm Art. 22 eIDAS-VO führt die RTR-GmbH eine Vertrauensliste der in Österreich niedergelassenen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter. Diese Liste enthält auch Informationen über die von diesen Anbietern erbrachten Dienste, und zwar insbesondere jene Daten, mit denen die Zertifikate dieser Anbieter geprüft werden können. Sie weist ein genormtes Format auf und ist mit den Vertrauenslisten anderer Mitgliedstaaten so verknüpft, dass die Zertifikate aller darin gelisteten Vertrauensdienste geprüft werden können.
Mit dem von der RTR-GmbH betriebenen Signaturprüfdienst können elektronische Signaturen und elektronische Siegel, die ein genormtes oder zumindest gebräuchliches Format aufweisen, geprüft werden.
Sowohl die vertrauenswürdige Liste als auch der Signaturprüfdienst beruhen auf einer Vertrauensinfrastruktur, die nach einem von der Aufsichtsstelle beschlossenen Sicherheits- und Zertifizierungskonzept betrieben wird.