Die Telekom-Control-Kommission hat am 24.02.1999 über Antrag der Telekom Austria AG Änderungen der Leistungsbeschreibungen für den Fernsprechdienst - OES-Zusatzdienste (LB OES-ZD) und der Entgeltbestimmungen für den
Fernsprechdienst - OES-Zusatzdienste (EB OES-ZD) betreffend die Rufnummernanzeige genehmigt.
Der Spruch dieses Bescheides sowie die genehmigten Änderungen stehen hier zum Download bereit.