Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Eckhard Hermann als Vorsitzenden sowie durch Dkfm. Dr. Oskar Grünwald und Univ.-Prof. Dr. Gottfried Magerl als weitere Mitglieder in der Sitzung vom 20.09.2002 nach amtswegiger Einleitung des Verfahrens einstimmig beschlossen:
I. Spruch
Gemäß § 33 Abs 4 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl Nr. I 100/1997 idF BGBl I Nr. 32/2002 (TKG) in Verbindung mit § 111 Z 5 TKG wird festgestellt, dass die Telekom Austria AG
- auf dem Markt für das Erbringen des öffentlichen Sprachtelefondienstes mittels eines festen Telekommunikationsnetzes,
- auf dem Markt für das Erbringen des öffentlichen Mietleitungsdienstes mittels eines festen Telekommunikationsnetzes sowie
- auf dem nationalen Markt für Zusammenschaltungsleistungen
marktbeherrschend im Sinne des TKG ist.
Der volle Wortlaut - mit Ausnahme von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der verschiedenen Betreiber - steht als downloadbarer File zur Verfügung: