• Bereich
    TKK
  • Datum
    18.06.2001
  • Kategorie
    Marktbeherrschung
  • Partei(en)
    Telekom Austria AG
  • GZ
    M 1/01-112

M 1/01-112 - Telekom Austria AG


Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Eckhard Hermann als Vorsitzenden sowie durch Dkfm. Alfred Reiter und DI Peter Knezu als weitere Mitglieder in der Sitzung vom 18.06.2001 nach amtswegiger Einleitung des Verfahrens einstimmig beschlossen:

I. Spruch

Gemäß § 33 Abs 4 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl Nr. I 100/1997 idF BGBl I Nr. 32/2001 (TKG) in Verbindung mit § 111 Z 5 TKG wird festgestellt, dass die Telekom Austria AG

- auf dem Markt für das Erbringen des öffentlichen Sprachtelefondienstes mittels eines festen Telekommunikationsnetzes,

    - auf dem Markt für das Erbringen des öffentlichen Mietleitungsdienstes mittels eines festen Telekommunikationsnetzes sowie

    - auf dem nationalen Markt für Zusammenschaltungsleistungen

    marktbeherrschend im Sinne des TKG ist.

    Der volle Wortlaut (mit Ausnahme von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der verschiedenen Betreiber) steht als downloadbarer File zur Verfügung :

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