Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid W 9/02-21 vom 3.3.2003 nach amtswegiger Einleitung des Verfahrens die Telekom Austria AG zur Abstellung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung aufgefordert.
Dieser besteht im direkten oder indirekten Vertrieb von Endgeräten mit geräteseitig eingebauter automatischer Vorwahl der Ziffernfolge "1001" während dem gleichzeitigem Beibehalten der gegenwärtig angewandten netzseitigen Implementierung der Ziffernfolge "1001", die dazu führt, dass Endkunden der Telekom Austria AG bei Verwendung eines gegenständlichen Endgerätes unter gleichzeitiger Vorenthaltung der "Entsperrinformation" nicht vom Verbindungsnetzbetrieb Gebrauch machen können.