Mit Bescheid vom 9.9.2002 hat die Telekom-Control-Kommission im Verfahren Z 14/02 als Ergänzung des zwischen den Parteien Mobilkom Austria AG & Co KG und UTA Telekom AG bestehenden, das Zusammenschaltungsverhältnis regelnden Bescheides Z 5,7/01, Regelungen betreffend die direkte Abrechnung des indirekten Verkehrs erlassen.