Die Telekom-Control-Kommission hat am 20. Jänner 2003 über Antrag der UTA Telekom AG einen Bescheid über die Entgelte für entbündelte Teilnehmeranschlussleitungen der Telekom Austria AG beschlossen und einen weiteren Antrag der UTA Telekom AG auf Anordnung von Regelungen betreffend die Entbündelung einer Teilnehmeranschlussleitung mit Bankomatkassenfunktion zurückgewiesen.
Der Spruch des Bescheides Z 24/02 sowie die rechtliche Begründung stehen hier zum Download bereit: