Die Telekom-Control-Kommision hat am 05.11.2001 einen Bescheid über die Festlegung der Zusammenschaltungsbedingungen für die öffentlichen Telekommunikationssnetze der UTA Telekom AG und der max.mobil. Telekommunikation Service GmbH als Erweiterung zur bestehenden Zusammenschaltunsanordnung der Telekom-Control-Kommission vom 31.07.2000, Z 24/99, beschlossen (indirekte und direkte Zusammenschaltung).