Die Telekom-Control-Kommision hat am 30.07.2001 über Antrag der UTA Telekom AG einen Teilbescheid über die Festlegung der Zusammenschaltungsbedingungen für die öffentlichen Telekommunikationssnetze der UTA Telekom AG und der Mobilkom Austria AG & Co KG beschlossen (indirekte und direkte Zusammenschaltung).