Behörde: | TKK |
Datum: | 15. 06. 2009 |
Kategorie: | Marktbeherrschung |
Unterkategorie: | Mobilterminierung |
Partei(en): | mobilkom austria AG, T-Mobile Austria GmbH, Orange Austria Telecommunication GmbH, Hutchison 3G Austria GmbH |
GZ: | M 1/08-284, -285, -286, -287 |
Am 15.06.2009 hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) vier Bescheide betreffend Analysen der Mobilterminierungsmärkte der mobilkom austria AG (mobilkom), T-Mobile Austria GmbH (T-Mobile), Orange Austria Telecommunication GmbH (Orange) sowie der Hutchison 3G Austria GmbH (Hutchison) beschlossen. Mit diesen Bescheiden wurde festgestellt, dass die genannten Mobilnetzbetreiber jeweils über beträchtliche Marktmacht iSd §§ 35, 37 TKG 2003 verfügen. Um den für den Fall der Nicht-Regulierung bestehenden Wettbewerbsproblemen auf den individuellen Mobilterminierungsmärkten zu begegnen, hat die TKK den Mobilfunkbetreibern spezifische Verpflichtungen zur Nichtdiskriminierung (in unterschiedlichen Ausformungen), zur Zusammenschaltung, zur Veröffentlichung eines Standardangebotes hinsichtlich der Mobilterminierungsleistung sowie eine Verpflichtung zur Kostenorientierung auferlegt. Zur Umsetzung der Verpflichtung zur Kostenorientierung wurden für die vier Mobilfunkbetreiber konkrete Entgelte für die Mobilterminierungsleistungen festgelegt (Entgelte in Eurocent):
Ab Zustellung der jeweiligen Bescheide bis 30.06.2009 | 4,50 |
Vom 01.07.2009 bis 31.12.2009 | 4,00 |
Vom 01.01.2010 bis 30.06.2010 | 3,50 |
Vom 01.07.2010 bis 31.12.2010 | 3,01 |
Vom 01.01.2011 bis 31.05.2011 | 2,51 |
Ab 01.06.2011 bis zum Abschluss eines neuen Verfahrens gemäß § 37 TKG 2003 (bzw. einer allfälligen sinngemäßen Nachfolgeregelung) betreffend den jeweiligen Markt für Terminierung in ein individuelles öffentlichen Mobiltelefonnetz | 2,01 |
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