Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat auf Antrag der United Parcel Service Speditionsgesellschaft mbH am 06.11.2015 mit Bescheid festgestellt, dass die United Parcel Service Speditionsgesellschaft mbH zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung keine Universaldienste gemäß § 6 Abs 1 bis 3 PMG erbringt und der Anzeigepflicht nach § 25 PMG vollständig nachgekommen ist.