Die Telekom-Control-Kommission hat gem. § 18 TKG 2003 mit Bescheid T 3/04-45 vom 07.03.2005 auf Antrag der telegate AG vertragsersetzende Anordnungen hinsichtlich des Zugangs der Antragstellerin zu den für den Telefonbucheintrag vorgesehenen Daten der Teilnehmer der Telekom Austria AG erlassen, und zwar sowohl für den offline-Zugang als auch für den online-Zugang. Dabei wurde neben den übrigen Modalitäten der Datenpreis im Sinne der Kostenorientiertheit festgesetzt. Der gleichzeitig gestellte Antrag der telegate AG auf Erlassung einer Anordnung hinsichtlich des Zugangs der Antragstellerin zum von der Telekom Austria AG geführten betreiberübergreifenden Teilnehmerverzeichnis wurde zurückgewiesen. Der Bescheid findet sich nachstehend zum Download.