Mit Bescheid G 175/16-9 vom 09.08.2016 hat die Telekom-Control-Kommission u.a. im Zusammenhang mit der Darstellung der „Normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit” (Mindestinhalte nach Art 4 VO (EU) 2015/2120) nach § 25 Abs 6 TKG 2003 widersprochen. Der Bescheid steht unten zum Download bereit.