Die Post-Control-Kommission hat am 08.08.2011 einstimmig die unten zum Download bereitgestellten Bescheide betreffend die Schließung von eigenbetriebenen Post-Geschäftsstellen beschlossen. Dabei wurde folgendermaßen entschieden:
Das Prüfverfahren wurde hinsichtlich folgender Post-Geschäftsstellen eingestellt, da die Schließungsvoraussetzungen vorlagen (die Schließung wurde folglich nicht untersagt):
1133 Wien 4606 Wels 5073 Wals-Himmelreich 5570 Mauterndorf 6805 Feldkirch-Gisingen 9505 Villach und 9506 Villach
Die Schließung folgender Post-Geschäftsstellen wurde bis zur Inbetriebnahme der jeweilig als Ersatz genannten (fremdbetriebenen) Post-Geschäftsstelle untersagt:
3532 Rastenfeld 4059 Leonding 5702 Zell am See-Schüttdorf 6806 Feldkirch-Tosters 6807 Feldkirch-Tisis und 9507 Villach.