Die Post-Control-Kommission hat am 24.09.2012 einstimmig die unten zum Download bereitgestellten Bescheide betreffend die Schließung von eigenbetriebenen Post-Geschäftsstellen beschlossen. Dabei wurde folgendermaßen entschieden:
Das Prüfverfahren wurde hinsichtlich folgender Post-Geschäftsstellen eingestellt, da die Schließungsvoraussetzungen vorlagen (die Schließung wurde folglich nicht untersagt):
1212 Wien
4402 Steyr
Die Schließung der Post-Geschäftsstellen 9623 St. Stefan an der Gail, 6621 Bichlbach und 6893 Lustenau-Rheindorf wurde bis zur Inbetriebnahme der jeweils als Ersatz genannten (fremdbetriebenen) Post-Geschäftsstelle untersagt.