Die Post-Control-Kommission hat am 23.11.2015 einstimmig den Antrag der Österreichischen Post AG auf Feststellung, dass der Österreichischen Post AG für die Jahre 2011 bis 2013 eine Gutschrift aus den geleisteten Finanzierungsbeiträgen zustehe, gemäß § 34 Abs 13 iVm § 34a Abs 3 KommAustria-Gesetz (KOG) als verspätet zurückgewiesen.