Die Österreichische Post AG ist als Universaldienstbetreiber verpflichtet, Hausbrieffachanlagen, welche bestimmten Anforderungen nicht entsprechen, bis 31. Dezember 2012 auszutauschen. Die Post-Control-Kommission (PCK) hat in ihrer Sitzung vom 30.09.2013 den Antrag der Österreichischen Post AG auf Ersatz der nicht anteiligen Kosten dieses Austausches, der marktgerechten Finanzierungskosten sowie der Kosten der Abwicklung des Austausches für 2012 als unbegründet abgewiesen.