Die RTR-GmbH hat mit Bescheid vom 7.7.2014 das Aufsichtsverfahren gegenüber A1 Telekom Austria AG wegen Nichtausstellung der Nummernübertragungsinformation, wodurch Kunden an der Ausübung des Anspruchs auf Portierung gehindert wurden, eingestellt, weil A1 Telekom die Mängel innerhalb der gesetzten Frist behoben hat. A1 stellt die Nummernübertragungsinformation in zeitlicher Hinsicht wieder verordnungskonform aus und hat sicherzustellen, dass Kunden, welche systembedingt nicht rechtzeitig portieren konnten, auch nach Vertragsende portieren können.