• Bereich
    TKK
  • Datum
    28.04.2008
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    Hutchison 3G Austria GmbH
  • GZ
    R 4/08

R 4/08 - Hutchison 3G Austria GmbH

Die Telekom-Control-Kommission hat am 28.04.2008 im Verfahren R 4/08 der Hutchison 3G Austria GmbH mit Bescheid aufgetragen, die Verletzung ihrer Verpflichtungen zur Nichtsdiskriminierung und zur Verrechnung bestimmter maximaler Entgelte für die Leistung der Terminierung in ihr öffentliches Mobiltelefonnetz, die darin besteht, dass Hutchison 3G Austria GmbH der Telekom Austria TA AG höhere Entgelte für die Leistung der Terminierung in ihr öffentliches Mobiltelefonnetz verrechnet als sie mit Bescheid vom 15.10.2007, M 15e/03-123, M 13e/06-119 festgelegt wurden, dadurch abzustellen, dass Hutchison 3G Austria GmbH die Entgelte für die Leistung der Terminierung in ihr öffentliches Mobiltelefonnetz der Telekom Austria TA AG für den Zeitraum vom 1.1.2007 bis 30.6.2007 in Höhe von Cent 13,90 und für den Zeitraum ab 1.7.2007 bis 15.10.2007 in Höhe von Cent 11,86 zur Verrechnung bringt.

Der Bescheid steht hier zum Download bereit:

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