Die Telekom-Control-Kommission hat in ihrer Sitzung vom 4.9.2006 die gemeinsamen Anträge der Hutchison 3G Austria GmbH und der TRA 3G Mobilfunk GmbH (nunmehrige tele.ring Telekom Service GmbH) gem. § 56 Abs. 1 TKG 2003 auf die Genehmigung der Überlassung von Nutzungsrechten für Frequenzen einstimmig zurückgewiesen.
Der Bescheid findet sich nachstehend zum Download.