Die Telekom-Control-Kommission hat gem. § 57 Abs. 4 TKG 2003 mit Bescheid F 1/05-27 vom 6.2.2006 über Antrag der Centrowave Breitband Services GmbH die Anlage zur Frequenzzuteilungsurkunde abgeändert.
Der Bescheid findet sich nachstehend zum Download.