Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Eckhard Hermann als Vorsitzenden sowie durch Dr. Martin Hagleitner und DI Peter Knezu als weitere Mitglieder in der Sitzung vom 19.7.2004 nach amtswegiger Einleitung des Verfahrens M 11/03 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Gemäß § 37 Abs. 3 erster Satz TKG 2003 wird das Verfahren M 11/03 betreffend den Vorleistungsmarkt „Trunk-Segmente von Mietleitungen“ gemäß § 1 Z 11 der 1. Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die der sektorspezifischen ex-ante Regulierung unterliegenden relevanten nationalen Märkte für den Telekommunikationssektor festgelegt werden (Telekommunikationsmärkteverordnung 2003, „TKMVO 2003“), eingestellt.
Auf dem Vorleistungsmarkt für Trunk-Segmente von Mietleitungen wurde kein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht festgestellt, daher ist der gegenständliche Markt als wettbewerblich effektiv im Sinne des § 37 Abs. 2 TKG 2003 anzusehen.
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