• Bereich
    TKK
  • Datum
    28.08.2023
  • Kategorie
    Marktbeherrschung
  • GZ
    M 1.5/20

M 1.5/20 - Vorleistungsmarkt für Zugänge von hoher Qualität an festen Standorten

Am 28.08.2023 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend den Vorleistungsmarkt für Zugänge von hoher Qualität an festen Standorten beschlossen. Mit diesem Bescheid wurde festgestellt, dass ein räumliches Teilsegment des Marktes für  Zugänge von hoher Qualität an festen Standorten ("Markt 1", vgl. Liste von 1.087 Gemeinden in Anhang 1) für die sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant ist, weswegen die der A1 Telekom Austria mit Vorgängerentscheidungen auferlegten spezifischen Verpflichtungen aufgehoben wurden. Hinsichtlich des verbleibenden räumlichen Teilsegments des Marktes ("Markt 2", vgl. Liste der Gemeinden in Anhang 2) wurde A1 erneut als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht festgestellt. Die mit dem letzten Marktanalysebescheid im Verfahren M 1.8/15 vom 11.06.2018 auferlegten spezifischen Verpflichtungen wurden aufgehoben, und A1 wurden in Bezug auf Markt 2 neue spezifische Verpflichtungen auferlegt, um den auf diesem Teilmarkt festgestellten Wettbewerbsproblemen (Marktmachtübertragung auf Nachbarmärkte, Ausübung von Marktmacht gegenüber Abnehmern) zu begegnen. Die spezifischen Verpflichtungen umfassen:
• Zugang zu Ethernetdiensten und unbeschalteten Glasfasern
• Entgeltkontrolle mit kostenorientierten Preisen
o bei Ethernet-Vorleistungsdiensten in Form von Preisobergrenzen in zwei Schritten, die sich aus Abschlägen auf die A1-Endkundenpreise iHv 15% (erster Schritt) bzw iHv 10% (zweiter Schritt) ergeben und binnen sechs Monaten bzw zweieinhalb Jahren jeweils ab Bescheidzustellung wirksam werden, sowie margin-squeeze freie Vorleistungsentgelte
o bei unbeschalteter Glasfaser mit zwei Entgeltvarianten nach Wahl des Nachfragers (entweder ein längenabhängiges Entgelt für bebautes bzw unbebautes Gebiet oder ein entfernungsunabhängiges Entgelt in Höhe des Monatsentgelts für einen 1 Gbit/s-Ethernetdienst der Serviceklasse premium abzgl eines monatlichen Betrags für das aktive Equipment)
• Gleichbehandlung und Transparenz durch
o allgemeine Gleichbehandlungsverpflichtung 
o Veröffentlichung von Standardangeboten zu Ethernetdiensten und unbeschalteten Glasfasern 
o quartalsweise Veröffentlichung von Key Performance Indicators gemäß Anhang 3 zum Bescheid.

Von der erneuten Auferlegung einer Verpflichtung zur getrennten Buchführung wurde abgesehen.

Der Bescheid steht unten zum Download bereit.