Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Eckhard Hermann als Vorsitzenden sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ. Prof. DI Dr. Gottfried Magerl als weitere Mitglieder in der Sitzung vom 4.2.2005 nach amtswegiger Einleitung des Verfahrens M 5a/03 einstimmig folgenden Bescheid beschlossen:
I. Spruch
1. Die gemäß § 133 Abs. 7 TKG 2003 geltenden Verpflichtungen der Telekom Austria AG wegen deren festgestellter marktbeherrschender Stellung nach § 33 TKG (1997) werden, soweit sie sich auf den Markt „Auslandsgespräche für Privatkunden über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten (Endkundenmarkt)“ gemäß § 1 Z 5 TKMVO 2003 beziehen, gemäß § 37 Abs. 3 TKG 2003 aufgehoben.
2. Die Aufhebung der Verpflichtungen nach Punkt 1 wird gemäß § 37 Abs. 3 TKG 2003 mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft dieses Bescheides wirksam.